Auf die Beschwerden der Beteiligten zu 1), 4), 5) und 7) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Hanau vom 09. Dezember 2009 -
Der Beteiligte zu 8) wird verpflichtet, einen aus drei Mitgliedern bestehenden Hauptwahlvorstand zur Durchführung der Aufsichtsratswahlen nach dem Mitbestimmungsgesetz 1976 im Unternehmen der Beteiligten zu 9) zu bestellen.
Die Beschwerde des Beteiligten zu 3) wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird für die Beteiligten zu 8) und 9) zugelassen, für den Beteiligten zu 3) nicht zugelassen.
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