1. Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) - 7) wird zurückgewiesen.
2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I. Die Beteiligten streiten über die Wirksamkeit der am 23.02.2011 bei dem Beteiligten zu 9) durchgeführten Wahl der Hauptschwerbehindertenvertretung.
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