Die Beschwerde des Beteiligten zu 2. gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Kiel vom 13.01.2010 - 4 BV 49 b/109 - wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird für den Beteiligten zu 2. zugelassen.
I. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die Anfechtung einer Betriebsratswahl.
Die Antragstellerin ist im Betrieb der Beteiligten zu 3. vertreten. Der Antragsgegner ist der im Mai 2010 gewählte 11köpfige Betriebsrat im Betrieb der Beteiligten zu 3. in Kiel.
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