Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Lübeck vom 23.04.2010 -
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung sowie um Weiterbeschäftigung.
Die Beklagte ist eine 100%-ige Tochtergesellschaft der M. AG. Sie betreibt in Deutschland Hotels, im Dezember 2009 an 16 Standorten, heute an 13. Im M. Hotel in L. beschäftigt sie 132 Arbeitnehmer.
Die am ...1971 geborene Klägerin ist seit dem 01.11.1991 bei der Beklagten als Empfangsmitarbeiterin beschäftigt. Sie arbeitet im Hotelbetrieb M. in L. mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 25 Stunden und einem Bruttomonatsgehalt in Höhe von 1.004,00 EUR. Die Klägerin ist geschieden und einem Kind zum Unterhalt verpflichtet.
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