Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Lübeck vom 23.04.2010 -
Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.
Die Parteien streiten um den Bestand ihres Arbeitsverhältnisses.
Der am ....1954 geborene Kläger trat am 15.05.1978 in die Dienste der Beklagten ein. Er verdiente zuletzt 1.821,-- brutto bei einer 39-Stunden-Woche und war als Chef de Brigade tätig.
Die Beklagte ist eine 100 %ige Tochter der in der S... ansässigen M. Hotel- & R... AG. Sie hat ihren Sitz in L.E. und betreibt in Deutschland mehrere Hotels. Im M... Hotel in L... beschäftigt sie 132 Arbeitnehmer.
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