LAG Hamm - Urteil vom 13.02.2003
11 (5) Sa 592/02
Normen:
BAT § 27 C ; BGB § 242 ;
Vorinstanzen:
ArbG Detmold - 3 Ca 1455/01 - 14.03.2002,

Vorweggewährung von Lebensaltersstufen an angestellte Lehrer in Mangelfächern; Gleichbehandlung

LAG Hamm, Urteil vom 13.02.2003 - Aktenzeichen 11 (5) Sa 592/02

DRsp Nr. 2003/9491

Vorweggewährung von Lebensaltersstufen an angestellte Lehrer in Mangelfächern; Gleichbehandlung

»Es verstößt nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn das beklagte Land die Vorweggewährung von Lebensaltersstufen an angestellte Lehrer in Mangelfächern im Landesdienst nach § 27 C BAT - entsprechend der korrespondierenden beamtenrechtlichen Ausnahmeregelung zur laufbahnrechtlichen Höchstaltersgrenze für Lehrer in Mangelfächern außerhalb des Landesdienstes - auf Personen beschränkt, die die laufbahnrechtliche Höchstaltersgrenze für die Einstellung in das Beamtenverhältnis um längstens 10 Jahre überschritten haben.«

Normenkette:

BAT § 27 C ; BGB § 242 ;

Tatbestand:

Die bei Klageerhebung 46-jährige Klägerin beansprucht die Vorweggewährung von Lebensaltersstufen, wie sie das beklagte L5xx Lehrern in Mangelfächern unter 45 Jahren zugebilligt hat.