1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts A-Stadt vom 14. April 2010, Az. 8 Ca 28/10 E, wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
2. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob das beklagte Land seit 1. Januar 2006 verpflichtet war, dem Kläger eine höherwertige Tätigkeit nach der Vergütungsgruppe II a
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