ArbG Dortmund, vom 24.01.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 274/00
Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit nach billigem Ermessen des Arbeitgebers
BAG, Urteil vom 22.01.2003 - Aktenzeichen 4 AZR 84/02
DRsp Nr. 2005/11594
Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit nach billigem Ermessen des Arbeitgebers
1. Der Arbeitgeber muss bei seiner Entscheidung, ob er kraft seines Direktionsrechts die Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit nur vorübergehend vornimmt, entsprechend § 315BGB billiges Ermessen walten lassen.2. Bei der vorübergehenden Ausübung einer höherwertigen Tätigkeit nach § 24BAT ist zwischen einer vorübergehenden Übertragung nach § 24 Abs. 1BAT und der vertretungsweisen Übertragung der Tätigkeit nach § 24 Abs. 2BAT zu unterscheiden; letztere bildet einen speziell geregelten Sonderfall der vorübergehenden (interimistischen) Ausübung einer höherwertigen Tätigkeit.3. Um eine Vertretung im Sinne von § 24 Abs. 2BAT handelt es sich nur dann, wenn der eigentliche Arbeitsplatzinhaber vorübergehend die ihm dauernd übertragene Tätigkeit nicht wahrnimmt; die Billigkeit einer vertretungsweisen Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit nach § 24 Abs. 2BAT folgt schon aus dem Übertragungsgrund.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Praxishandbuch Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.