Vorübergehende Übertragung eines Leitungstätigkeit: sachliche Rechtfertigung bei geplanter Umstrukturierung
LAG Köln, Urteil vom 08.11.1996 - Aktenzeichen 4 Sa 632/96
DRsp Nr. 2001/5950
Vorübergehende Übertragung eines Leitungstätigkeit: sachliche Rechtfertigung bei geplanter Umstrukturierung
Die vorübergehende Übertragung einer Leitungstätigkeit gemäß § 24BAT ist nicht rechtsmissbräuchlich, sondern sachlich gerechtfertigt, wenn ein Umstrukturierungskonzept (hier im Bereich der Bundeswehr) vorliegt, welches die Prognose rechtfertigt, dass nach seiner Umsetzung die Leitungsposten der Organisationseinheit nicht mehr ihrem vormaligen Zuschnitt entsprechen werden, und der Arbeitgeber sich die endgültige Besetzung nach dem künftigen Anforderungsprofil bis zur Umsetzung des Konzepts freihalten will.
Normenkette:
BAT § 24 Abs. 1 ;
Tatbestand:
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