Die Parteien streiten darum, ob die Klägerin ab Klageerhebung Anspruch auf Vergütung nach der Vergütungsgruppe V c
Die am 22.01.13xx geborene Klägerin wurde nach Erwerb der Fachhochschulreife in der Zeit vom 01.08.1991 bis zu ihrer mit der Gesamtnote "gut" bestandenen Abschlussprüfung zur Verwaltungsfachangestellten/Fachzweig Versorgungsverwaltung ausgebildet. Seit dem 05.07.1994 ist sie als Angestellte bei dem Versorgungsamt in S1xxx tätig. Für das Arbeitsverhältnis gilt kraft beiderseitiger Tarifgebundenheit der
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