LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 12.07.2012
4 Sa 90/12
Normen:
AGG § 10; Richtlinie 2000/78/EG Art. 6;
Fundstellen:
EzA-SD 2012, 13
NZA 2014, 6
Vorinstanzen:
ArbG Neumünster, vom 09.02.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 420 b/11

Vorübergehende Anwendung eines diskriminierenden tariflichen Vergütungssystems in der Übergangszeit bis zur vollständigen Ersetzung durch ein diskriminierungsfreies System

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 12.07.2012 - Aktenzeichen 4 Sa 90/12

DRsp Nr. 2012/16883

Vorübergehende Anwendung eines diskriminierenden tariflichen Vergütungssystems in der Übergangszeit bis zur vollständigen Ersetzung durch ein diskriminierungsfreies System

Bei der Ersetzung eines diskriminierenden tariflichen Vergütungssystems durch ein diskriminierungsfreies System ist es nicht zu beanstanden, wenn die Tarifvertragsparteien das diskriminierende System für einen überschaubaren Zeitraum (hier: in der Regel 3 Jahre) auch auf die bereits beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen einer Übergangsregelung anwenden, die zum Zeitpunkt des Außerkrafttretens der diskriminierenden Regelung noch keinen Anspruch erworben hatten, weil sie das diskriminierende Merkmal noch nicht erfüllten.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Neumünster vom 09.02.2012 - 4 Ca 420 b/11 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird für die Klägerin zugelassen.

Normenkette:

AGG § 10; Richtlinie 2000/78/EG Art. 6;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darum, ob die Klägerin unter dem Gesichtspunkt der Altersdiskriminierung eine höhere Vergütung beanspruchen kann.