A. Die Beteiligten streiten darüber, ob der Betriebsrat wegen der Stillegung des Betriebs vom Konkursverwalter den Abschluß eines Sozialplans verlangen kann.
Die Gemeinschuldnerin unterhielt in München einen Betrieb, in dem Verpackungsmaterialien hergestellt wurden. Sie firmierte ursprünglich als M Papierwerke GmbH. Ausweislich der Bilanz für 1992 war die Gesellschaft überschuldet. Das Betriebsgrundstück stand im Eigentum einer Gesellschaft, deren Gesellschafter mit denen der Gemeinschuldnerin identisch waren.
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