I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 19.11.2015 -
II. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob die als Flugbegleiterin beschäftigte Klägerin für "Freimonate" zu Beginn des Jahres 2015 einen Anspruch auf Arbeitsvergütung hat, obwohl sie aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach Ablauf der Freimonate für die Beklagte im Jahr 2015 keine Arbeit mehr verrichten konnte.
Die Beklagte ist eine Fluggesellschaft. Die Parteien standen in der Zeit vom 16.06.2014 bis zum 31.03.2015 in einem Arbeitsverhältnis.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|