A. Gegenstand der zur gemeinsamen Entscheidung verbundenen Verfahren ist die Frage der Verfassungsmäßigkeit der rückwirkenden Inkraftsetzung des §
I. 1. Für den Fall des Zusammentreffens von Leistungen aus der gesetzlichen Unfall- und der gesetzlichen Rentenversicherung bestimmt seit dem 1. Januar 1992 §
Besteht für denselben Zeitraum Anspruch
1. auf eine Rente aus eigener Versicherung und auf eine Verletztenrente aus der Unfallversicherung oder
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