Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 16.09.2020 -
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zutragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob auf ihr Arbeitsverhältnis der zwischen der Gewerkschaft ver.di und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände geschlossene Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst vom 13.09.2005 in der jeweils gültigen Fassung (fortan: TVöD -VKA) Anwendung findet.
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