1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bremen-Bremerhaven vom 22.03.2022 -
2. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um die Zahlung eines tarifvertraglichen Urlaubsgelds und einer tarifvertraglichen Jahreszuwendung.
Der Kläger ist seit 2004 bei der Beklagten beschäftigt. Im Arbeitsvertrag der Parteien vom 14.12.2006 heißt es auszugsweise:
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