Die Verfassungsbeschwerden werden nicht zur Entscheidung angenommen.
I.
Der Beschwerdeführer wendet sich gegen insgesamt acht gleichgelagerte Entscheidungen des Sechsten Senats des Bundesarbeitsgerichts, mit denen Kündigungsschutzklagen von Piloten einer insolventen Fluggesellschaft stattgegeben wurden (ausführlich zum Sachverhalt vgl. BAG, Urteil vom 13. Februar 2020 - 6 AZR 146/19 -, juris).
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