LAG Hamm - Beschluss vom 15.04.2010
16 Sa 1176/09
Normen:
EMTV (Metall- und Elektroindustrie NRW) § 11 Nr. 1 Abs. 3; Richtlinie 2003/88/EG Art. 7 Abs. 1;
Fundstellen:
AA 2010, 103
AE 2010, 239
ArbR 2010, 254
ArbRB 2010, 141
EzA-SD 2012, 10
EzTöD 100 § 26 TVöD-AT Abgeltung Nr. 6
LAGE § 7 BUrlG Abgeltung Nr. 27
SAE 2010, 339
ZESAR 2010, 476
ZIP 2010, 1000
ZTR 2010, 326
Vorinstanzen:
ArbG Dortmund, - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 1334/09

Vorlagebeschluss zur Urlaubsabgeltung bei Ansammlung von Urlaubsansprüchen infolge andauernder Arbeitsunfähigkeit

LAG Hamm, Beschluss vom 15.04.2010 - Aktenzeichen 16 Sa 1176/09

DRsp Nr. 2010/6877

Vorlagebeschluss zur Urlaubsabgeltung bei Ansammlung von Urlaubsansprüchen infolge andauernder Arbeitsunfähigkeit

Ist Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG dahin auszulegen, dass er einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und/oder Gepflogenheiten, nach denen der Anspruch auf bezahlten Mindestjahresurlaubs bei Ablauf des Bezugszeitraums und/oder Übertragungszeitraums erlischt, auch dann entgegensteht, wenn der Arbeitnehmer längerfristig arbeitsunfähig ist und deshalb Mindesturlaubsansprüche für mehrere Jahre ansammeln könnte, wenn diese nicht begrenzt würden, und würde die zeitliche Begrenzung mindestens 18 Monate betragen müssen?

Tenor

Das Verfahren wird ausgesetzt und dem Europäischen Gerichtshof wird gemäß Art. 234 EGV folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:

Ist Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG dahin auszulegen, dass er einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und/oder Gepflogenheiten, nach denen der Anspruch auf bezahlten Mindestjahresurlaubs bei Ablauf des Bezugszeitraums und/oder Übertragungszeitraums erlischt, auch dann entgegensteht, wenn der Arbeitnehmer längerfristig arbeitsunfähig ist und deshalb Mindesturlaubsansprüche für mehrere Jahre ansammeln könnte, wenn diese nicht begrenzt würden und würde die zeitliche Begrenzung mindestens 18 Monate betragen müssen.

Normenkette:

EMTV (Metall- und Elektroindustrie NRW) § 11 Nr. 1 Abs. 3;