I. Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Landgerichts Leipzig vom 30.12.2021 teilweise abgeändert und der Antragsgegnerin bei Meidung eines Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250.000,- EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollziehen an der Geschäftsführung, auferlegt, es zu unterlassen, die nachfolgende Äußerung in Bezug auf den Antragsteller wörtlich oder sinngemäß zu verbreiten oder verbreiten zu lassen:
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|