Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Sozialgerichts Hildesheim vom 12. Dezember 2021 wird zurückgewiesen.
Eine Kostenerstattung im Beschwerdeverfahren findet nicht statt.
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren unter Beiordnung von Rechtsanwalt Dr. N., O., wird abgelehnt.
I.
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