Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den eine Aussetzung des Verfahrens ablehnenden Beschluss des Arbeitsgerichts Bochum vom 27.05.2015 -
I. In dem Verfahren
Im vorliegenden Verfahren macht der Kläger Annahmeverzugsansprüche gegen die Beklagte für die Zeit nach Ausspruch der Kündigung vom 01.01.2015 bis zum 30.04.2015 abzüglich erhaltenen Arbeitslosengeldes I geltend.
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