ArbG Münster, vom 05.07.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 1812/11
Vorgeschobener Befristungsgrund der Vertretung bei Mehrarbeit einer Diplom-Sozialarbeiterin im Sozialdienst einer JustizvollzugsanstaltMissbräuchliche Ausnutzung der Sachgrundbefristung bei langjähriger Beschäftigung einer Vertretungskraft
LAG Hamm, Urteil vom 14.02.2013 - Aktenzeichen 11 Sa 1168/12
DRsp Nr. 2013/7033
Vorgeschobener Befristungsgrund der Vertretung bei Mehrarbeit einer Diplom-Sozialarbeiterin im Sozialdienst einer JustizvollzugsanstaltMissbräuchliche Ausnutzung der Sachgrundbefristung bei langjähriger Beschäftigung einer Vertretungskraft
Unwirksame Befristung im öffentlichen Dienst:- wegen Nichtvorliegens der Voraussetzungen des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3TzBfG [Vertetungsdeputat von 19 Stunden und 55 Minuten bei einer Stellenvakanz von nur 30 % einer Beamtentätigkeit]- wegen institutionellen Rechtsmissbrauchs im Sinne von BAG 19.07.2012 - 7 AZR 443/09 - (Nachfolgeentscheidung zu EuGH 26.01.2012 - C-586/10 - "Kücük")[Befristungskette über 9 Jahre und knapp einen Monat / 12 Verlängerungsverträge]
1. Nach § 14 Abs. 1 Satz 1 und § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3TzBfG liegt ein sachlicher Grund für die Befristung eines Arbeitsvertrags vor, wenn die Arbeitnehmerin zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers (oder auch eines Beamten) beschäftigt wird; Teil des Sachgrundes ist eine Prognose des Arbeitgebers über den voraussichtlichen Wegfall des Vertretungsbedarfs durch Rückkehr des zu vertretenden Mitarbeiters.
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