1. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bamberg - Kammer Coburg - vom 05.02.2013, Az.:
2. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten über die Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs zur Belastungsstatistik für die Schadensaußenstellen der Beteiligten zu 2.
Die Beteiligte zu 2 (künftig: Arbeitgeberin) mit Unternehmenssitz in C... betreibt im gesamten Bundesgebiet Schadensaußenstellen. Der Beteiligte zu 1 (künftig: Antragsteller) ist der im Unternehmen der Arbeitgeberin gebildete Gesamtbetriebsrat.
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