1. Die Berufung der Beklagten gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Würzburg vom 18.12.2020, Aktenzeichen:
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Anerkennung von Vordienstzeiten der Klägerin aufgrund der anzuwendenden tariflichen Regelung.
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