LAG Nürnberg - Urteil vom 14.10.2021
5 Sa 162/21
Normen:
TVK § 1 Abs. 2; TVK (2019) § 1 Abs. 2; TVK (2019) § 15; TV-L § 16; TVöD § 16;
Fundstellen:
BeckRS 2021, 49076
Vorinstanzen:
ArbG Würzburg, vom 18.12.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 12 Ca 619/20

Vordienstzeiten eines Musikers in Konzert- und Theaterorchestern nach § 15 Abs. 1 TVK 2019

LAG Nürnberg, Urteil vom 14.10.2021 - Aktenzeichen 5 Sa 162/21

DRsp Nr. 2022/4224

Vordienstzeiten eines Musikers in Konzert- und Theaterorchestern nach § 15 Abs. 1 TVK 2019

Die Anrechnung von Dienstzeiten nach § 15 des Tarifvertrags für die Musiker in Konzert- und Theaterorchestern (TVK) in der Fassung vom 01.10.2019 setzt nicht voraus, dass die Dienstzeiten bei einem tarifgebundenen Konzert- und Theaterorchester zurückgelegt wurden.

Auch wenn § 1 Abs. 2 TVK 2019 keine Begriffsdefinition zum dort verwendeten Begriff des Kulturorchesters vorsieht, ergeben Wortlaut und Auslegung des Tarifvertrags, dass es sich bei einem Orchester um ein größeres Ensemble aus Instrumentalisten handelt, in dem bestimmte Instrumente mehrfach besetzt sind und das unter Leitung eines Dirigenten spielt. Nach weiterer Maßgabe des § 15 Abs. 1 TVK 2019 muss das Orchester Konzert- und Theaterauftritte wahrnehmen. Weist der Kläger derartige Tätigkeiten nach, sind seine entsprechenden Vordienstzeiten im laufenden Arbeitsverhältnis anzurechnen.

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Würzburg vom 18.12.2020, Aktenzeichen: 12 Ca 619/20, wird auf Kosten der Berufungsführerin zurückgewiesen.

2. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

TVK § 1 Abs. 2; TVK (2019) § 1 Abs. 2; TVK (2019) § 15; TV-L § 16; TVöD § 16;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Anerkennung von Vordienstzeiten der Klägerin aufgrund der anzuwendenden tariflichen Regelung.