Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kassel vom 1. Juli 2013 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten im Rahmen einer Stufenklage um die vom Kläger eingeforderte Mitarbeiterbeteiligung in den Jahren 2007 bis 2012 an vom Chefarzt erzielten Einnahmen aus wahlärztlichen Leistungen im voll- und teilstationären Bereich und im Vorfeld dazu um Auskunftsbegehren des Klägers.
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