LAG Niedersachsen - Urteil vom 27.01.2010
17 Sa 1044/09
Normen:
BAT Anlage 1a Protokollerklärung 1; TVöD BT-B Anlage C;
Vorinstanzen:
ArbG Hildesheim, vom 16.07.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 25/08

Voraussetzungen für einen Anspruch auf Heimzulage von Bediensteten in der Tagesförderung

LAG Niedersachsen, Urteil vom 27.01.2010 - Aktenzeichen 17 Sa 1044/09

DRsp Nr. 2010/21193

Voraussetzungen für einen Anspruch auf Heimzulage von Bediensteten in der Tagesförderung

Werden in einer Behinderteneinrichtung Erwachsene, die dort in Wohngruppen leben, tagsüber in anderen Räumen desselben Hauses in anderer Gruppenzusammensetzung betreut und gefördert (sog. Tagesförderung), haben die ausschließlich in dieser Tagesförderung Beschäftigten keinen Anspruch auf eine Heimzulage nach BAT bzw. TVöD.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts A-Stadt vom 16.07.2009 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BAT Anlage 1a Protokollerklärung 1; TVöD BT-B Anlage C;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Zahlung einer Heimzulage nach BAT/VkA bzw. TvöD/VkA.

Die am 0.0.1967 geborene Klägerin, die einer staatlich anerkannten Erzieherin gleichgestellt ist, steht seit dem 0.0.1993 bei dem Beklagten, der verschiedene Behinderteneinrichtungen in Niedersachsen betreibt, als Gruppenbetreuerin in einem Arbeitsverhältnis zu dem Beklagten. Sie wurde zunächst ab dem 0.0.1993 in einer Einrichtung des Beklagten - Bereich Wohnen - eingesetzt und seit dem 00.00.2000 in einer von dem Beklagten betriebenen Werkstatt für Behinderte. Seit dem 0.0.2004 ist sie in den Fachdienst Tagesförderung übergewechselt und betreut dort geistig, körperlich oder mehrfach behinderte Erwachsene.