VG Ansbach, vom 12.12.2017 - Vorinstanzaktenzeichen AN 8 P 17.2009
Voraussetzungen für eine außerordentliche Kündigung eines schwerbehinderten Personalratsmitglieds; Antrag auf Zustimmung zur Kündigung eines schwerbehinderten Personalratsmitglieds beim Integrationsamt; Obliegenheit zur unverzüglichen Einleitung des personalvertretungsrechtlichen Zustimmungsverfahrens; Unverzügliche Einleitung des verwaltungsgerichtlichen Zustimmungsersetzungsverfahrens
VGH Bayern, Beschluss vom 03.12.2018 - Aktenzeichen 17 P 18.111
DRsp Nr. 2019/4832
Voraussetzungen für eine außerordentliche Kündigung eines schwerbehinderten Personalratsmitglieds; Antrag auf Zustimmung zur Kündigung eines schwerbehinderten Personalratsmitglieds beim Integrationsamt; Obliegenheit zur unverzüglichen Einleitung des personalvertretungsrechtlichen Zustimmungsverfahrens; Unverzügliche Einleitung des verwaltungsgerichtlichen Zustimmungsersetzungsverfahrens
1. Dem Arbeitgeber steht es frei, den Antrag auf Zustimmung zur Kündigung eines schwerbehinderten Personalratsmitglieds beim Integrationsamt vor, während oder erst nach der Beteiligung des Personalrats zu stellen. (Rn. 24)2. Bei der außerordentlichen Kündigung eines schwerbehinderten Personalratsmitglieds tritt nach (zuerst eingeholter) Zustimmung des Integrationsamts an die Stelle der Obliegenheit zum unverzüglichen Ausspruch der Kündigung die Obliegenheit zur unverzüglichen Einleitung des personalvertretungsrechtlichen Zustimmungsverfahrens und zur unverzüglichen Einleitung des verwaltungsgerichtlichen Zustimmungsersetzungsverfahrens. (Rn. 23)3. Geht der Antrag auf Ersetzung der Zustimmung nicht innerhalb der üblichen Postlaufzeiten beim Verwaltungsgericht ein, ist die Unverzüglichkeit nur dann zu verneinen, wenn den Arbeitgeber zumindest ein Mitverschulden an der Verzögerung trifft. (Rn. 27)
Tenor
Die Beschwerden werden zurückgewiesen.
Normenkette:
Art. Abs. S. 1;
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Praxishandbuch Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.