1. Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 25. März 2009 - 15 Sa 51/09 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Kosten erster Instanz von der Klägerin zu 18 % und von dem beklagten Land zu 82 % zu tragen sind.
2. Das beklagte Land hat die Kosten der Revision zu tragen.
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