Die Klägerin wendet sich mit der Klage gegen eine außerordentliche Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses mit Schreiben vom 24.6.02. Die Kündigung lautet:
Auf Grund der nachgewiesenen und von Ihnen zugegebenen Manipulation der Arbeitszeiterfassungnachweise (Stempelkarten) zuungunsten des Landes Niedersachsen, kündige ich hiermit gemäß §
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