1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 12. November 2008 - 9 Sa 666/08 - aufgehoben.
2. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
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