Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Arnsberg vom 12.04.2011 –
I.
Der Kläger wendet sich im Rahmen der von ihm gegen den Beklagten erhobenen Kündigungsschutzklage gegen die Ablehnung des Erlasses eines Versäumnisurteils gegen den Beklagten.
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