Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 11. April 2012 -
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob die beklagte Stadt verpflichtet ist, mit dem Kläger einen Altersteilzeitarbeitsvertrag gemäß dem Tarifvertrag zur Regelung flexibler Arbeitszeiten für ältere Beschäftigte (TV-FlexAZ) - Gemeinden abzuschließen.
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