1. Auf die Revision des Klägers wird das Teilurteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 25. April 2019 - 11 Sa 481/18 - insoweit aufgehoben, als es die Berufung des Klägers gegen die Abweisung der Kündigungsschutzklage zurückgewiesen hat. Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen.
2. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 20. April 2018 -
3. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG vom 28. November 2017 nicht aufgelöst worden ist.
4. Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung sowie über Annahmeverzugsansprüche.
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