1. Die Berufung des Klägers gegen das am 23.05.2019 verkündete Urteil des Landgerichts Potsdam -
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen dem Kläger zur Last.
3. Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufigvollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung des Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des für diesen vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
I.
Die Parteien streiten auf der ersten Stufe einer Stufenklage um einen Anspruch auf Auskunft.
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