LAG Köln - Urteil vom 05.03.2020
7 Sa 537/19
Normen:
BGB § 611;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 01.08.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 14 Ca 7946/18

Voraussetzungen eines Anspruchs auf Vergütung von Überstunden

LAG Köln, Urteil vom 05.03.2020 - Aktenzeichen 7 Sa 537/19

DRsp Nr. 2020/7972

Voraussetzungen eines Anspruchs auf Vergütung von Überstunden

Einzelfall einer erfolglosen Überstundenklage

1. Der Arbeitnehmer ist darlegungs- und beweispflichtig dafür, dass er über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus auf Anordnung des Arbeitgebers oder zumindest mit dessen Wissen zusätzliche Arbeitszeit geleistet hat. 2. Es erscheint bereits wenig plausibel, dass ein vollzeitbeschäftigter Bauarbeiter, der in der Zeit von April bis Oktober eines Jahres an den unterschiedlichsten Baustellen eingesetzt wird, an jedem einzelnen Arbeitstag des Jahres seine Arbeit stets zur selben vollen Stunde aufgenommen und stets zur selben vollen Stunde beendet hat. 3. Erscheint im Übrigen der Sachvortrag des Arbeitnehmers ebenso wenig glaubhaft wie der Sachvortrag des Arbeitgebers und kommt hinzu, dass der Arbeitgeber von dem Arbeitnehmer selbst handschriftlich ausgefüllte und unterschriebene Wochenzettel vorlegen kann, welche seine Version der Arbeitszeitbehauptungen stützt, so führt dies zu einem Non Liquet zu Lasten des darlegungs- und beweisbelasteten Arbeitnehmers.

Tenor

Die Berufung des Kläger/Berufungsklägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 01.08.2019 in Sachen14 Ca 7946/18 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611;

Tatbestand