LAG Köln - Urteil vom 20.01.2016
11 Sa 460/15
Normen:
BAT § 22; BAT § 23; 12 TVöD -Bund;
Vorinstanzen:
ArbG Bonn, vom 04.03.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 424/14

Voraussetzungen eines Anspruchs auf Höhergruppierung aufgrund der Ausübung einer höherwertigen Tätigkeit

LAG Köln, Urteil vom 20.01.2016 - Aktenzeichen 11 Sa 460/15

DRsp Nr. 2018/10570

Voraussetzungen eines Anspruchs auf Höhergruppierung aufgrund der Ausübung einer höherwertigen Tätigkeit

Eine mit dem unmittelbaren Fachvorgesetzten abgestimmte Ausübung einer höherwertigen Tätigkeit vermag ohne - zumindest stillschweigende - Zustimmung der für Personalangelegenheiten zuständigen Stelle des öffentlichen Arbeitgebers einen Anspruch auf Höhergruppierung nicht zu begründen.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 04.03.2015 - 5 Ca 424/14 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BAT § 22; BAT § 23; 12 TVöD -Bund;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die tarifgerechte Eingruppierung.

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