Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kassel vom 28. Januar 2015 -
Die Beklagte wird verurteilt, dem Arbeitszeitkonto des Klägers 26,67 Stunden gutzuschreiben.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu einem Drittel und die Beklagte zu zwei Drittel.
Für die Beklagte wird die Revision zugelassen.
Die Parteien streiten über die Gutschrift von Umkleide- und innerbetrieblichen Wegezeiten auf dem Arbeitszeitkonto des Klägers.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|