LAG Köln - Urteil vom 22.01.2015
7 Sa 529/14
Normen:
ERA Anlage 1a Nr. 4;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 30.04.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 6352/13

Voraussetzungen einer Bewertung in der ERA-Bewertungskategorie Mitarbeiterführung

LAG Köln, Urteil vom 22.01.2015 - Aktenzeichen 7 Sa 529/14

DRsp Nr. 2015/14940

Voraussetzungen einer Bewertung in der ERA-Bewertungskategorie "Mitarbeiterführung"

Eine über die sog. Null-Stufe hinausgehende Bewertung in der ERA-Bewertungskategorie "Mitarbeiterführung" setzt zumindest ein fachliches Über-/Unterordnungsverhältnis im Sinne einer Fachvorgesetztenstellung voraus.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten hin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 30.04.2014, Az.: 2 Ca 6352/13, abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ERA Anlage 1a Nr. 4;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die richtige Eingruppierung der Tätigkeit des Klägers nach dem Entgeltrahmenabkommen in der Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens.

Wegen des Sach- und Streitstandes erster Instanz, wegen der erstinstanzlich zur Entscheidung gestellten Sachanträge und wegen der Gründe, die das Arbeitsgericht Köln dazu bewogen haben, antragsgemäß festzustellen, dass der Kläger in die Entgeltgruppe 14 ERA eingruppiert ist, die Klage im Übrigen aber abzuweisen, wird auf Tatbestand und Entscheidungsgründe des angegriffenen Urteils des Arbeitsgerichts vom 30.04.2014 Bezug genommen.

Das Urteil des Arbeitsgerichts Köln wurde der Beklagten am 22.05.2014 zugestellt. Die Beklagte hat hiergegen am 17.06.2014 Berufung eingelegt und diese am 10.07.2014 begründet.