Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 27.10.2016 - Az:
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über einen Entschädigungsanspruch der Klägerin wegen einer Benachteiligung auf Grund ihres Geschlechts.
Die Klägerin ist aufgrund des schriftlichen Arbeitsvertrages mit der Rechtsvorgängerin der Beklagten (J. H. U.) vom 17.09.2010 (Bl. 13 ff. d. A.) seit dem 01.12.2010 im Hotel E. in L. tätig. Nach § 1 des Arbeitsvertrages wurde die Klägerin als "Sales Assistentin" eingestellt. Sie verdiente zuletzt 3.050,00 EUR brutto im Monat.
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