Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss der 2. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam vom 13. Mai 2020 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller.
I.
Der Antragsteller nimmt die Antragsgegnerin auf die Unterlassung der Verbreitung von Äußerungen in Anspruch, die in einer mit einem Artikel in der Onlineausgabe der Tageszeitung "..." vom 10.4.2020 verlinkten Veröffentlichung auf der Internetseite www. i....de enthalten sind.
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