Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 14.09.2018 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 12.044,32 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.01.2018 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2.Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 1/3 und die Beklagte 2/3.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über ein sog. Ausgleichsentgelt nach dem Tarifvertrag "" (im Folgenden: SuBschTV).
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