Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen - Auswärtige Kammern Landau - vom 29. September 2016, Az.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
3.Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über einen Anspruch auf die tarifliche Zulage für ständige Wechselschichtarbeit für den Monat Juli 2015 und einen Tag Zusatzurlaub.
1. 2.
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