Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 08.11.2016, Az.:
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Zahlung von Überbrückungsbeihilfe zum Krankengeld nach dem Tarifvertrag zur sozialen Sicherung der Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (
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