Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 25.04.2017 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 21.943,89 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus jeweils 2.438,21 EUR seit 01.12.2016, 01.01.2017, 01.02.2017, 01.03.2017, 01.04.2017, 01.05.2017, 01.06.2017, 01.07.2017 und 01.08.2017 zu zahlen.
II.Die Kosten des Rechtsstreits (1. und 2. Instanz) hat die Beklagte zu tragen.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
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