Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 07.01.2014 -
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um einen Anspruch des Klägers auf Zahlung eines Teils einer Jahressonderzahlung für das Jahr 2011.
Der Beklagte ist Träger verschiedener sozialer Einrichtungen und beschäftigt mehrere 1000 Arbeitnehmer. Für die jeweiligen Einrichtungen bestehen Mitarbeitervertretungen, die eine Gesamtmitarbeitervertretung gebildet haben.
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