Die Berufung der Beklagten gegen das Teilurteil des Arbeitsgerichts Trier vom 20. Juli 2021 - Az.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über Annahmeverzugsvergütung sowie im Weg der Stufenklage über einen Auskunftsanspruch betreffend Gehaltserhöhungen für vergleichbare Arbeitnehmer.
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