Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 06.11.2017 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über Annahmeverzugsansprüche sowie Schadensersatzansprüche wegen nicht erfolgter Zuweisung einer leidensgerechten Beschäftigung.
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