LAG Köln - Urteil vom 18.06.2020
8 Sa 27/18
Normen:
BGB § 615;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 06.11.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 5008/16

Voraussetzungen des Anspruchs auf Annahmeverzugslohn und von Schadensersatzansprüchen wegen Unterbleibens einer leidensgerechten Beschäftigung

LAG Köln, Urteil vom 18.06.2020 - Aktenzeichen 8 Sa 27/18

DRsp Nr. 2020/12359

Voraussetzungen des Anspruchs auf Annahmeverzugslohn und von Schadensersatzansprüchen wegen Unterbleibens einer leidensgerechten Beschäftigung

Annahmeverzugsansprüche sowie Schadenersatzansprüche wegen nicht erfolgter Zuweisung einer leidensgerechten Beschäftigung

1. Der Arbeitgeber befindet sich mit der Annahme der Arbeitsleistung eines Arbeitnehmers nicht im Annahmeverzug, wenn dieser in dem betreffenden Zeitraum aus gesundheitlichen Gründen außerstande war, seine Arbeitsleistung entsprechend der vertraglichen Vereinbarung bzw. deren Konkretisierung kraft Weisung nach § 106 S. 1 GewO anzubieten. 2. Dem Arbeitnehmer steht auch kein Schadensersatzanspruch wegen des Unterbleibens der Zuweisung einer leidensgerechten Beschäftigung zu, wenn die vom Arbeitnehmer angebotenen leidensgerechten Tätigkeiten nicht gleichwertig zu den arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeiten waren.

Tenor

1.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 06.11.2017 - 6 Ca 5008/16 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 615;

Tatbestand

Die Parteien streiten über Annahmeverzugsansprüche sowie Schadensersatzansprüche wegen nicht erfolgter Zuweisung einer leidensgerechten Beschäftigung.

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