LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 24.06.2014
13 Sa 1501/13
Normen:
BGB § 615; GewO § 106 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Fulda - 4 Ca 104/13 - 27.09.2013,

Voraussetzungen des Annahmeverzugs des ArbeitgebersAnforderungen an das Angebot der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers zur Begründung des Annahmeverzugs des Arbeitgebers

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 24.06.2014 - Aktenzeichen 13 Sa 1501/13

DRsp Nr. 2015/2334

Voraussetzungen des Annahmeverzugs des Arbeitgebers Anforderungen an das Angebot der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers zur Begründung des Annahmeverzugs des Arbeitgebers

Annahmeverzug des Arbeitgebers setzt voraus, dass der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung so anbietet, wie sie zu bewirken ist. Die Bereitschaft, auf einem "leidensgerechten" Arbeitsplatz arbeiten zu wollen, den der Arbeitgeber erst einrichten soll, reicht nicht aus.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Fulda vom 27. September 2013 - 4 Ca 104/134 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 615; GewO § 106 Abs. 1;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um Entgeltansprüche des Klägers gegenüber der Beklagten für den Zeitraum Juli 2012 bis einschließlich April 2013.

Seit 1992 ist der Kläger bei der Beklagten auf der Grundlage des Arbeitsvertrages vom 20. November 1992 (Bl. 7- 8 d. A.) als Installateur im Arbeitsbereich Wand- und Deckenfertigung tätig. Er erhielt für diese Tätigkeit, die er bis zum 05. August 2010 für die Beklagte auch tatsächlich ausübte, eine Vergütung in Höhe von 2.700 € brutto pro Monat.