Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Fulda vom 27. September 2013 - 4 Ca 104/134 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um Entgeltansprüche des Klägers gegenüber der Beklagten für den Zeitraum Juli 2012 bis einschließlich April 2013.
Seit 1992 ist der Kläger bei der Beklagten auf der Grundlage des Arbeitsvertrages vom 20. November 1992 (Bl. 7- 8 d. A.) als Installateur im Arbeitsbereich Wand- und Deckenfertigung tätig. Er erhielt für diese Tätigkeit, die er bis zum 05. August 2010 für die Beklagte auch tatsächlich ausübte, eine Vergütung in Höhe von 2.700 € brutto pro Monat.
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