I. Die Berufung des beklagten Landes gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 15. November 2017 -
II. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin begehrt die Verkürzung der Stufenlaufzeit gemäß §
Die Klägerin ist seit dem 01.03.2011 bei dem beklagten Land beschäftigt und in die Entgeltgruppe 9, Fallgruppe 3, Stufe 3 der Entgelttabelle zum
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