Die Berufung des Klägers und die Anschlussberufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 01.02.2017 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 72 % und die Beklagte zu 28 %.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Vergütung von Überstunden und die Zahlung eines 13. Monatsgehalts.
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